Wie lässt sich eine bereits veröffentlichte Online Pressemitteilung zurückrufen?

Wie bei einer klassischen Presseaussendung an einen E-Mail Verteiler ist auch eine über einen Online-Verteiler verbreitete Online Pressemitteilung veröffentlicht.

Einmal veröffentlichte Online Pressemitteilungen können jedoch per Löschauftrag von den Presseportalen wieder gelöscht werden. Im Gegensatz zum Verteilprozess ist die Löschung jedoch ein manueller Vorgang, der bei jedem Portal separat beauftrag werden muss und daher mit entsprechenden Aufwand und Kosten versehen ist. Auch die Portale verlangen hierfür eine entsprechende Bearbeitungsgebühr.
Wir empfehlen Ihnen daher, vor einer Löschung genau zu prüfen, ob eine Entfernung der Pressemitteilung tatsächlich zwingend erforderlich ist.

 Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie in unseren Formularen:

Löschung in einem Presseportal: http://www.pr-gateway.de/docs/de/portal/Loeschung_PortalEinzeln_Auftrag.pdf

Löschung Ihrer Online-Pressemitteilung in allen Presseportalen: http://www.pr-gateway.de/docs/de/portal/Loeschung_PR-Gateway_Auftrag.pdf

 Wir begleiten Sie durch den Löschprozess und stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung

  • per Fax an +49 2181 7569-199
  • per Mail an

 Werden Sie durch eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung zur Löschung aufgefordert, lassen Sie uns diese bitte in Kopie zukommen.

Sie benötigen mehr Hilfe? Wir sind für Sie da: 

 

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